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   BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98   

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https://dejure.org/1999,10438
BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98 (https://dejure.org/1999,10438)
BFH, Entscheidung vom 23.06.1999 - IV B 97/98 (https://dejure.org/1999,10438)
BFH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - IV B 97/98 (https://dejure.org/1999,10438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der Divergenz - Begründungszwang - Schlüssige Rüge von Verfahrensmängeln - Aussetzungszinsen - Fehlbuchungen - Überlange Verfahrensdauer

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98
    Nach der Senatsentscheidung vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) führt die überlange Verfahrensdauer grundsätzlich nicht zur Verfassungs- und Rechtswidrigkeit der angefochtenen Steuerbescheide mit der Folge, daß auch die Zulassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. auch Beschluß des BFH vom 20. Mai 1994 XI B 63/93, BFH/NV 1994, 605).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98
    Die Divergenzentscheidung muß vielmehr genau, mit Aktenzeichen und Datum oder der Fundstelle, bezeichnet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 20.05.1994 - XI B 63/93
    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98
    Nach der Senatsentscheidung vom 13. September 1991 IV B 105/90 (BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148) führt die überlange Verfahrensdauer grundsätzlich nicht zur Verfassungs- und Rechtswidrigkeit der angefochtenen Steuerbescheide mit der Folge, daß auch die Zulassung der Revision nicht in Betracht kommt (vgl. auch Beschluß des BFH vom 20. Mai 1994 XI B 63/93, BFH/NV 1994, 605).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 74/92
    Auszug aus BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im übrigen die gegen diesen Beschluß des erkennenden Senats gerichtete Verfassungsbeschwerde, auf die sich die Kläger berufen, nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluß vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 552).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Unabhängig davon, ob hier von einem solchen Fall gesprochen werden kann, würde ein derartiger Verfahrensfehler weder die Rechtswidrigkeit der hier in Frage stehenden Verwaltungsakte nach sich ziehen noch etwa materiell-rechtlich einen Anspruch auf Fristverlängerung begründen können (vgl. insoweit BFH-Entscheidungen vom 23. Februar 1999 IX R 19/98, BFHE 188, 264, BStBl II 1999, 407; vom 23. Juni 1999 IV B 97/98, nicht veröffentlicht; Gräber, a.a.O., Rz. 7 Vor § 76, m.w.N.).
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